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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer / jährliche Unterweisung

Ausbildung nach Vorgaben der Unfall-Verhütungsvorschrift BGV D27 und berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925. Das Fahren von Flurförderfahrzeugen ist in §7 Absatz 1 der BGV D27 geregelt. Der Unternehmer darf nur Gabelstaplerfahrer beauftragen die 1. mind. 18 Jahre alt sind, 2. für diese Tätigkeit ausgebildet und geeignet sind und 3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Das bedeutet Prüfung in Theorie und Praxis und Vorsorgeuntersuchung nach G 25.

Termin:

Nach Absprache

Ort:

Bei Ihnen vor Ort (Stapler muss vorhanden sein!) oder in von mir zur Verfügung gestellten Schulungsräumen

Länge:

Ca 8 Stunden bei Fahrkenntnisse (Stapler)
Ca. 16 Stunden ohne Fahrkenntnisse

Inhalt:

Theorie:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • Abschlussprüfung

Praxis:

  • Einweisung am Flurförderfahrzeug
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderfahrzeug
  • Gewöhnung an das Flurförderfahrzeug
  • Verlassen des Flurförderfahrzeuges
  • Fahr- und Stapelübungen
  • Abschlussprüfung

Abschluss:

Zertifikat vom Büro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Flurförderausweis

Kosten:

Nach Aufwand (Mitarbeiterzahl, An- und Abreise)

 

Wenn Sie Interesse an eine unserer Unterweisungenoder Schulungen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mich kontaktieren.