Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer / jährliche Unterweisung
Ausbildung nach Vorgaben der Unfall-Verhütungsvorschrift BGV D27 und berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925. Das Fahren von Flurförderfahrzeugen ist in §7 Absatz 1 der BGV D27 geregelt. Der Unternehmer darf nur Gabelstaplerfahrer beauftragen die 1. mind. 18 Jahre alt sind, 2. für diese Tätigkeit ausgebildet und geeignet sind und 3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Das bedeutet Prüfung in Theorie und Praxis und Vorsorgeuntersuchung nach G 25.
Termin:
Nach Absprache
Ort:
Bei Ihnen vor Ort (Stapler muss vorhanden sein!) oder in von mir zur Verfügung gestellten Schulungsräumen
Länge:
Ca 8 Stunden bei Fahrkenntnisse (Stapler)
Ca. 16 Stunden ohne Fahrkenntnisse
Inhalt:
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
- Abschlussprüfung
Praxis:
- Einweisung am Flurförderfahrzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderfahrzeug
- Gewöhnung an das Flurförderfahrzeug
- Verlassen des Flurförderfahrzeuges
- Fahr- und Stapelübungen
- Abschlussprüfung
Abschluss:
Zertifikat vom Büro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Flurförderausweis
Kosten:
Nach Aufwand (Mitarbeiterzahl, An- und Abreise)
Wenn Sie Interesse an eine unserer Unterweisungenoder Schulungen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mich kontaktieren.