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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Brandschutzunterweisung gemäß ArbSchG § 10 & §22, BGV A1, ggf. SBauVO § 42, § 83, 7,2,3 RdErl. v. 17.03.2011. Verantwortliche Personen müssen gute Kenntnisse der für sie einschlägigen Vorschriften haben und entsprechend geschult und unterwiesen sein.

Termin:

Nach Absprache

Ort:

Bei Ihnen vor Ort oder in von mir zur Verfügung gestellten Schulungsräumen

Länge:

Ca. 4 Stunden

Inhalt:

Theoretischer Teil:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandlehre Chemische- pysikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
  • Brandrisiken
  • Feuerlöschgeräte und Einrichtungen
  • Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen, vorgeschriebene Prüfungen
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Gefährdungsanalyse; Brandschutzordnung; Verhalten im Brandfall; Zusammenarbeit mit Feuerwehren

Praktischer Teil:

Besprochene Handlungsgrundsätze tragbarer Feuerlöscher und ggf. betriebsspezifischen Löschvorrichtungen von den Beschäftigten geübt. Mit Übungsfeuerlöscher (Löschmittel:Wasser).

Abschluss:

Zertifikat vom Büro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Schulungs-/Unterweisungsnachweis

Kosten:

Nach Aufwand (Mitarbeiterzahl, An- und Abreise)

 

Wenn Sie Interesse an eine unserer Unterweisungenoder Schulungen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mich kontaktieren.