Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Brandschutzunterweisung gemäß ArbSchG § 10 & §22, BGV A1, ggf. SBauVO § 42, § 83, 7,2,3 RdErl. v. 17.03.2011. Verantwortliche Personen müssen gute Kenntnisse der für sie einschlägigen Vorschriften haben und entsprechend geschult und unterwiesen sein.
Termin:
Nach Absprache
Ort:
Bei Ihnen vor Ort oder in von mir zur Verfügung gestellten Schulungsräumen
Länge:
Ca. 4 Stunden
Inhalt:
Theoretischer Teil:
- Rechtliche Grundlagen
- Brandlehre Chemische- pysikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
- Brandrisiken
- Feuerlöschgeräte und Einrichtungen
- Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen, vorgeschriebene Prüfungen
- Organisatorischer Brandschutz
- Gefährdungsanalyse; Brandschutzordnung; Verhalten im Brandfall; Zusammenarbeit mit Feuerwehren
Praktischer Teil:
Besprochene Handlungsgrundsätze tragbarer Feuerlöscher und ggf. betriebsspezifischen Löschvorrichtungen von den Beschäftigten geübt. Mit Übungsfeuerlöscher (Löschmittel:Wasser).
Abschluss:
Zertifikat vom Büro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Schulungs-/Unterweisungsnachweis
Kosten:
Nach Aufwand (Mitarbeiterzahl, An- und Abreise)
Wenn Sie Interesse an eine unserer Unterweisungenoder Schulungen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mich kontaktieren.