Jährliche Sicherheitsunterweisung
Nach §12 des Arbeitsschutzgesetztes ist der Arbeitgeber gesetzlich
verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig (jährlich bzw. bei
Auszubildenden halbjährlich),ausreichend und angemessen über
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu
unterweisen.
Zweck der Unterweisung ist, dass die
Mitarbeiter, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen frühzeitig
erkennen und entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln
können.
Termin:
Nach Absprache
Ort:
Bei Ihnen vor Ort
Länge:
Ca. 1–2 Stunden
Inhalt:
Unterschiedliche Inhalte, die sich entweder an Vorkommnisse in Ihrem Betrieb richten oder aktuelle Themen aufgreifen sowie allgemeine Grundthemen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Abschluss:
Nachweis zur jährlichen Sicherheitsunterweisung
Zertifikat
vom Büro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Kosten:
Nach Aufwand (Mitarbeiterzahl, An- und Abreise)
Wenn Sie Interesse an eine unserer Unterweisungenoder Schulungen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mich kontaktieren.